Sehr geehrte Damen und Herren,
immer häufiger werden Unternehmen mit der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden konfrontiert.
Die daraus resultierende Insolvenz des Kunden bedeutet für die meisten - nicht kreditversicherten - Unternehmen den (fast) vollständigen Verlust bestehender Forderungen.
Ursache hierfür ist, dass es ohne spezielles Know-How kaum gelingen kann die zahlreichen Hürden in einem Insolvenzverfahren zu nehmen und Forderungen durchzusetzen.
Grund hierfür kann vor allem sein, dass Eigentumsvorbehaltsrechte nicht sorgfältig in den AGBs des Unternehmens verankert wurden.
Ist diese Hürde genommen, scheitert die Geltendmachung der Rechte meist daran, dass es nicht gelingt die erforderlichen Nachweise beim Insolvenzverwalter zu führen. Für diese Nachweise sind häufig tatsächliche Ermittlungen vor Ort beim insolventen Kunden nötig, die für ein einzelnes Unternehmen nur selten lohnen und meist auch nicht ohne spezielles Know-How durchgeführt werden können.
Daher haben viele Unternehmen bereits über Jahre die leidvolle Erfahrung gemacht, dass es sich nicht lohnt, große Kosten und Mühen für die Durchsetzung ihrer Rechte einzusetzen.
Bei dieser Ausgangslage beginnt unser Konzept - lassen Sie sich überzeugen, es kostet Sie nichts.
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